Eure Rechte bei Garantieansprüchen an gekaufter Ware
Vorab: Dies wird nur ein relativ kurzer Artikel welchen ich mehr oder weniger aus eigener Erfahrung heraus schreibe.

Meine Geschichte:
Vor ca. zwei Wochen ging mein Smartphone plötzlich aus, aber nicht mehr an. Natürliche Reaktion ist natürlich, es erst noch ein paar mal zu versuchen, dann aber zum Verkäufer zu bringen. Gesagt getan um am Abend nach der Arbeit zum Elektro-Großhandel einige Dörfer weiter gefahen. Wie man es kennt, haben die sich das Handy da nicht einmal angeguckt sondern direkt eingeschickt. Ist im enteffekt ja auch in Ordnung, die haben mir "das Ding" ja nur verkauft. Nach gut 8 Tagen, also letzte Woche Freitag, kam dann der Anruf, dass das Handy wieder abholbereit wäre. Natürlich bin ich auf dem Weg von der Arbeit wieder zum Elektro-Großhandel
meines Vertrauens um das Smartphone wieder abzuholen. Angeblich handelte es sich nun um ein neues Gerät um welchen legentlich meine alte Hülle gesetzt wurde. Das Handy funktionierte dann auch fast eine Woche einwandfrei, als ich dann aber am Freitag eine Woche später (also gestern) aufwachte war es wieder aus und ging nicht mehr an.

Und hier kommt der Titel des Beitrages ins Spiel.
Ich konnte mich wage daran erinnern, dass ich im ersten Lehrjahr einmal entwas über Gewährleistung in der Berufschule hatte. Ein bischen recherchiert und tatsächlich: § 439 Abs. 2 BGB

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Ich habe dann noch einmal der Vorsicht halber in der Rechtabteilung eines großen deutschen Rechtsschutz-Versicherers anzurufen. Die Aussage, welche ich dort bekam, hat mich allerdings gleichermaßen bestätigt als mir auch "den Wind aus den Segeln genommen".

Das erste mal Hinbringen und Abholen des defekten bzw. dann reparierten Gerätes muss von dem Käufer gedultet werden, denn es kann ja immer mal etwas mit einem elektronischen Gegenstand sein. Beim zweiten mal kann man dann alle entstandenen Kosten geltend machen, allerdings immer nur die günstigste mögliche Variante. Ein Beispiel: Wenn ich Ansprüche auf EUR 25,- an Fahrt- oder Benzinkosten stelle, kann es sein, dass ich nur EUR 6,99 wieder bekomme. Das liegt daran, dass ich das Gerät ja auch hätte mit einem Packet schicken können. Mir wurde dann noh geraten, die Kosten erst einmal nicht geltend zu machen, da das Risiko zu hoch wäre gegen einen so großen Konzern zu verlieren. Man solle lieber klar machen, dass man seine Rechte kennt und so darauf hoffen, dass einem der Verkäufer kulanter Weise entgegen kommt.

Sollte eine Nachbesserung auch nach dem zweiten mal erfolglos sein, so kann man den Kaufpreis zurückverlangen.

Noch ein kurzes Ende meiner Geschichte:
Der Verkäufer zeigte sich wenig kulant, das Handy ist wieder beim Hersteller und ein Erstatzgerät bekam ich auch diesmal nicht.